Die Rückkehr an den Arbeitsplatz kann bei einer Spastik oft schwierig sein. Auch psychische und emotionale Probleme können sich aus den körperlichen Einschränkungen ergeben. Je nach Arbeitsbereich kann es jedoch möglich sein, ins Berufsleben zurückzukehren.
Eine tolerante, wertschätzende und offene Unternehmenskultur, die alle Mitarbeiter*innen, ob mit oder ohne Behinderung, so akzeptiert, wie sie sind, wirkt sich positiv auf die Belegschaft, die Innovationskraft und den Erfolg des Unternehmens aus.
Es ist sehr wahrscheinlich, dass sich der Arbeitsalltag anders gestalten wird als bisher und dass man sich bemühen muss, die neuen Aufgaben zu bewältigen. Die hier genannten Massnahmen sollen Ängste vor einer Rückkehr an den Arbeitsplatz oder einem Arbeitsplatzwechsel mindern und den Betroffenen Mut machen.
Hauptsitz der Pro Infirmis: Entsprechende Fachstellen in Ihrer Region für Unterstützung bei IV-Antrag und sozialen Fragen aller Art, auch Case-Management, Feldeggstrasse 71, 8032 Zürich, Telefon 058 775 20 00, www.proinfirmis.ch
Procap Handicap Schweiz, Olten: Rechtliche Unterstützung im Umgang mit IV, z. B. bei Rekursen, verschiedene Fachstellen, Telefon 062 206 88 88, www.procap.ch
Profil – Arbeit & Handicap, Geschäftsstelle Zürich: Entsprechende Fachstellen in der Deutschschweiz. Bei Fragen betreffend Inklusion, Arbeit im ersten Arbeitsmarkt und Arbeitsplatzerhalt, Feldeggstrasse 69, 8032 Zürich, Telefon 058 775 20 20, www.profil.ch